Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der englischen Staatsbürgerschaft. Meine Mutter wurde in England geboren – ebenso wie ihre Eltern –, sodass sie alle die englische Staatsbürgerschaft besitzen. Meine Mutter war mit meinem Vater bei meiner Geburt verheiratet (er ist Deutscher), und ich selbst wurde vor 1983 in Deutschland geboren. In Deutschland ist meine doppelte Staatsbürgerschaft bereits seit Geburt anerkannt. Als ich den Englischen Pass beantragen wollte, kamen meine Unterlagen abgelehnt zurück, da meine Mutter mir ihre Staatsbürgerschaft nicht vererben konnte (Vor 1983)
Meine Frage: Besteht in meinem Fall die Möglichkeit, trotzdem einen englischen Pass zu bekommen? Insbesondere interessiert mich, wie sich die Regelungen zur Staatsbürgerschaft vor und nach 1983 auf meinen Anspruch auswirken und welche Schritte eventuell erforderlich sind.
Hat jemand bereits Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall oder Tipps, welche Unterlagen ich dafür einreichen sollte? Ich freue mich über jede Hilfe und bedanke mich schon mal im Voraus!
Viele Grüße
Andy
Frage zur Beantragung des englischen Passes bei Geburt vor 1983
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Keswick (Contributor)
Re: Frage zur Beantragung des englischen Passes bei Geburt vor 1983
Hi Andy,
Da deine Mutter britisch ist, nicht aber dein Vater und du vor 1983 in Deutschland geboren bist, steht dir keine britische SB zu. Vor 1983 galt noch die Regelung, dass der Vater britisch sein musste und mit der (deutschen) Mutter verheiratet.
Das Gesetz hat sich am 01.01.1983 dahin gehend geaendert, dass auch die SB der Mutter galt, aber ich befuerchte deine Mutter haette dich bei deiner Geburt nicht nur in Deutschland mit doppelter SB anmelden muessen, sondern auch in Grossbritannien. Das einzige, das mir noch einfiele waere der Beruf deiner Mutter. Hat sie zu deiner Geburt fuer die Krone gearbeitet, d.h. als Diplomat, oder im Militaer? Dann haettest du eventuell eine Chance.
Ansonsten sehe ich keine Moeglichkeit fuer dich an eine britische SB zu kommen. Sorry!
Da deine Mutter britisch ist, nicht aber dein Vater und du vor 1983 in Deutschland geboren bist, steht dir keine britische SB zu. Vor 1983 galt noch die Regelung, dass der Vater britisch sein musste und mit der (deutschen) Mutter verheiratet.
Das Gesetz hat sich am 01.01.1983 dahin gehend geaendert, dass auch die SB der Mutter galt, aber ich befuerchte deine Mutter haette dich bei deiner Geburt nicht nur in Deutschland mit doppelter SB anmelden muessen, sondern auch in Grossbritannien. Das einzige, das mir noch einfiele waere der Beruf deiner Mutter. Hat sie zu deiner Geburt fuer die Krone gearbeitet, d.h. als Diplomat, oder im Militaer? Dann haettest du eventuell eine Chance.
Ansonsten sehe ich keine Moeglichkeit fuer dich an eine britische SB zu kommen. Sorry!